Vollstreckungsschuldner

Vollstreckungsschuldner
im Steuerrecht derjenige, gegen den sich ein  Vollstreckungsverfahren richtet (§ 253 AO). Vollstreckt werden können Verwaltungsakte, mit denen die Finanzbehörde eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, Duldung oder Unterlassung vom V. fordert (§ 249 I AO). V. ist somit regelmäßig der  Steuerschuldner, der  Haftungsschuldner oder der  Duldungsschuldner. Zur Vorbereitung der Vollstreckung kann die Finanzbehörde die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des V. ermitteln.

Lexikon der Economics. 2013.

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